Für den Bebauungsplan Leb 161, 1. Änderung für Salzgitter-Lebenstedt „Zentraler Versorgungsbereich Gesemannstraße“ ist Ziel der Planung die Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungszentrum“ mit größeren überbaubaren Grundstücksflächen und maximal vier Vollgeschossen.
Das Ziel der 102. Änderung N.N. (nach Neubekanntmachung) des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“.
Die Entwürfe der Bauleitpläne und die Entwürfe der Begründungen mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen und Gutachten können
vom 18.11.2024 bis 19.12.2024
unter folgender Internetseite eingesehen werden:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Planung während dieses Zeitraums im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter-Lebenstedt in der 9. Etage zwischen den Räumen 918 und 919 zu folgenden Zeiten einzusehen:
· Montag, Dienstag und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie
· Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
Stellungnahmen können während der o.g. Frist vorgebracht werden. Sie sind per E-Mail an planungstadt.salzgitterde oder schriftlich an die Stadt Salzgitter, FG Stadtplanung, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter zu richten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen innerhalb der oben genannten Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift zu bringen.
Die Geltungsbereiche der Bauleitpläne sind in den abgedruckten Lageplänen eingetragen. Das Plangebiet wird im Osten durch den Banater Weg, im Süden durch die Gesemannstraße, im Westen durch die Kattowitzer Straße und im Norden durch die Neißestraße begrenzt.
Auskünfte zu der Planung sind in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 921 erhältlich; Telefon-Nr. 05341 / 839-4061 oder -4062.