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Salzgitter

Informationen zur Wahl des Europaparlaments am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Wahlrecht:

Im Sinne des demokratischen Wahlrechts suchen die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag das zuständige Wahllokal auf. Dabei ist die Ausübung des Wahlrechts besonders wichtig, denn nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer auf der Europa-, Bundes-, Landes- oder Kommunalebene die Bevölkerung repräsentiert und regiert. 

Wahlberechtigt sind Deutsche, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder die eines EU-Mitgliedstaates und ihren Hauptwohnsitz am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Salzgitter haben. Ferner darf die Wählerin und der Wähler nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und muss im Wählerverzeichnis geführt werden. 

Am Wahlsonntag sind die Wahllokale im Stadtgebiet von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wahlbenachrichtigung:

Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses am 26. April 2024 wird mit der Versendung der etwa 78.000 Wahlbenachrichtigungen begonnen. Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich bis spätestens 23. Mai 2024 im Wahlbüro melden.

Briefwahl:

Jeder, der verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl zur Europawahl sind beim Briefwahlbüro der Stadt Salzgitter auf schriftlichen Antrag erhältlich. Dabei kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandene Antrag genutzt werden. Telefonisch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich, wohl aber per Fax oder im Internet über das  Online-Formular auf www.salzgitter.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Einfacher und schneller ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Scannen des aufgedruckten QR-Codes, der sich auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Die Wählerinnen und Wähler benötigen lediglich ein Smartphone oder Tablet, um den QR-Code zu scannen. Das Online-Formular ist bereits mit den persönlichen Daten vorausgefüllt. Zum Abschluss müssen nur noch die Datenschutzbestimmungen bestätigt werden. 

Die Briefwahl kann bis zum Freitag vor der Wahl, den 07. Juni 2024 bis 18.00 Uhr, beantragt werden. Ab dem 05. Juni 2024 erfolgt der Postversand nur noch auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine fristgerechte Zustellung nicht garantiert werden kann. In diesen Fällen sollten die Briefwahlunterlagen abgeholt werden. 

Das Wahlbüro weist auf eine wichtige Änderung bei den Briefwahlunterlagen hin. Erstmalig zur Europawahl hat der Stimmzettelumschlag nicht die bekannte blaue Farbe, sondern ist im neutralen Weiß gehalten. Der weiße Stimmzettelumschlag ist jedoch eindeutig durch den Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl“ gekennzeichnet. 

Wahl im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt und in der Außenstelle Salzgitter-Bad:

Es wird wieder die Möglichkeit angeboten, direkt vor Ort zu wählen. In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt sind die Briefwahlbüros zur Europawahl ab dem 02. Mai 2024 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Stadtteil Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Lebenstedt
Rathaus
Briefwahlbüro
08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
08:00 bis 12:30 Uhr

08:00 bis 12:30 Uhr

08:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
08:00 bis 12.30 Uhr

Salzgitter-Bad
Außenstelle
Briefwahlbüro
08:30 bis 12:30 Uhr

08:30 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
08:30 bis 12:30 Uhr

08:30 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 18:00 Uhr
08:30 bis 12:30 Uhr

Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählerinnen und Wähler keinen Termin. Die Wahlbenachrichtigung ist mitzubringen.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen auch per E-Mail  briefwahlbuerostadt.salzgitterde zu erreichen.

Postlaufzeiten:

Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Sollten Wahlunterlagen in das Ausland und daraus zurückgesandt werden, sind insbesondere die Postlaufzeiten zu beachten. Die Briefwahl ist daher so früh wie möglich zu beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am 09. Juni 2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Der Wahlbrief darf keinesfalls in einem Wahllokal abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.

Vollmachten und Erkrankungen:

Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht und für maximal vier Personen möglich. Bei plötzlicher schwerer Erkrankung können der Wahlschein und auch die Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr beantragt und ausgestellt werden. 

Änderungen in zwei Wahllokalen:

Das Wahlbüro möchte auf wichtige Änderungen in zwei Wahllokalen hinweisen: 

  • Der frühere Mietertreff Neißestraße (Adresse: Neißestraße 46 – 48) heißt nunmehr WoWieTreff mit der Anschrift Lessingstraße 17a. 
  • Der Gemeinschaftsraum in Osterlinde wird nun unter „Am Bache 1“ geführt. 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um die bekannten Wahllokale handelt, bei denen sich außer dem Namen und den Anschriften nichts geändert hat. 

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