Das gilt nicht für die Abgabenpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung im Lastschriftverfahren erteilt haben.
Am 15. Mai sind folgende Steuern und Abgaben für den Zeitraum April bis Juni fällig:
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Straßenreinigungsgebühr
• Hundesteuer
• Zweitwohnsitzsteuer
• Gewerbesteuervorauszahlung
• Abfallentsorgungsgebühren (Bescheid des Städtischen Regiebetriebes)
Das Team Steuern weist darauf hin, dass nur die Steuerpflichtigen, bei denen eine Änderung eingetreten ist, einen neuen Jahresbescheid für die Steuern erhalten. Für alle anderen gilt die Festsetzung im letzten Steuerbescheid.