Die mit der Richtlinie einhergehende Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Lärmminderungsplanung ist in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) verankert, die Anforderungen an Lärmkarten in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).
Seit 2007/2008 erfolgen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in einem fünfjährigen Turnus. Die Stadt Salzgitter steht im Jahr 2024 erneut vor der Aufstellung bzw. Fortschreibung ihres Lärmaktionsplanes. Darin sind bisherige Maßnahmen zu evaluieren und für weiterhin sowie neu belastete Bereiche nach Möglichkeit geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Öffentlichkeit ist an der Aufstellung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist zusammen mit den Lärmkarten
vom 22.08. bis einschließlich 18.09.2024
auf der Internetseite der Stadt Salzgitter einsehbar:
Zusätzlich liegt der Planentwurf während dieses Zeitraums im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8 in Salzgitter-Lebenstedt im 9. Obergeschoss, Flurbereich zwischen den Zimmern 918 und Zimmer 919 aus und kann zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden:
- Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Stellungnahmen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist vorgebracht werden. Sie sind per E-Mail an planungstadt.salzgitterde oder schriftlich an die Stadt Salzgitter, Fachgebiet Stadtplanung, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter zu richten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen innerhalb der Sprechzeiten mündlich zur Niederschrift zu bringen.
Nach dieser Frist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Auskünfte zu dem Planentwurf erhalten Sie zu den o. g. Sprechzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter, Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer 916 oder 919; Telefon 05341 / 839-3694 oder -3748.