Und weiter: "Seine Ablehnung selbst war zu erwarten. Er hatte sich schon bei seiner vorläufigen ablehnenden Entscheidung zu sehr hinter formellen rechtlichen Vorschriften zurückgezogen. Auch jetzt erklärt der Minister wieder, er wolle eigentlich nicht, sei aber rechtlich gezwungen, abzulehnen. Wir als Bündnis gegen Konrad erwarten endlich, dass die seinerzeitige Genehmigungsentscheidung 2002 nicht nur formal rechtlich, sondern materiell rechtlich nach neuesten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik geprüft wird. Das sind wir den Menschen in unser bevölkerungsstarken Region schuldig. Insoweit bin ich der Überzeugung, dass wir die Ablehnung des Umweltministers jetzt auch konsequent vom OVG Lüneburg rechtlich überprüfen lassen müssen. Dabei haben wir die Erwartung und Hoffnung, dass das Gericht erstmals auch in eine materiell rechtliche Prüfung einsteigen wird.“
Oberbürgermeister Frank Klingebiel zur Konrad-Entscheidung des Landes Niedersachsen
„Über die Art und Weise, wie Umweltminister Meyer uns seine endgültige Entscheidung verkündet, bin ich schon ein wenig überrascht."