Interessierte können sich für dieses wichtige Ehrenamt bis zum 5. April 2024 bewerben.
Die Aufgaben von Schiedspersonen sind vielfältig: Bei Streitigkeiten, Sachbeschädigung, Beleidigungen oder Nichtbeachtung der Hausordnung so zu schlichten und zu vermitteln, dass der Konflikt gelöst und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden wird.
Dieses Ehrenamt kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die mindestens 30 Jahre alt sind und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie sollten im Wohngebiet bekannt sein, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten lebenserfahren und kommunikativ sein und mit Menschen umgehen können. Eine juristische Ausbildung ist nicht nötig. Das für die Gemeinschaft wichtige Ehrenamt verlangt Neutralität und Unvoreingenommenheit. Vorurteilsfrei und sachlich gehen die Schiedspersonen an die Konflikte heran.
Die Besetzung erfolgt durch Ausschreibung und Auswahlverfahren. Die Schiedspersonen (und ihre Vertreterinnen oder Vertreter) werden vom Rat der Stadt für fünf Jahre gewählt.
Die Dienstaufsicht über die Schiedspersonen liegt beim Amtsgericht Salzgitter. Die Stadt Salzgitter ist Ansprechpartnerin bei organisatorischen Fragen. Bei rechtlichen Fragen können sich die Ehrenamtlichen mit ihren Anliegen an das Amtsgericht wenden. Die Arbeit unterliegt der ständigen Aufsicht des Amtsgerichtes.
Für Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als Schiedsperson anfallen, zahlt die Stadt eine jährliche Aufwandsentschädigung. Alle Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit geschult und laufend weitergebildet. Ein regelmäßiger Austausch mit den Schiedspersonen gehört ebenso dazu. Eine Arbeitsmappe mit allen Informationen erhalten die Schiedspersonen mit Beginn ihres Engagements.
Informationen:
In Salzgitter sind die folgenden vier Schiedsamtsbezirke mit Schiedspersonen und der Stellvertretung für die Wahlperiode 2025 bis 2029 neu zu besetzen.
Bezirk 1: | Ortschaften Bruchmachtersen, Salder, Fredenberg, Lebenstedt (Statistische Bezirke 50, 51 und 59), Reppner, Lesse, Lichtenberg und Osterlinde |
Bezirk 2: | Ortschaften Engelnstedt, Krähenriede, Alt-Lebenstedt und Lebenstedt (ohne die statistischen Bezirke 50, 51 und 59) |
Bezirk 3: | Ortschaften Hallendorf, Bleckenstedt, Sauingen, Üfingen, Beddingen, Thiede, Watenstedt, Drütte, Immendorf, Heerte, Gebhardshagen, Engerode und Calbecht |
Bezirk 4: | Bad, Barum, Beinum, Flachstöckheim, Gitter, Groß Mahner, Hohenrode, Lobmachtersen, Ohlendorf und Ringelheim |
Informationen:
Wie kann ich mich bewerben:
Wer an dem Ehrenamt als Schiedsperson interessiert ist, kann sich bis zum 5. April bewerben: Stadt Salzgitter, Fachdienst Rats- und Kommunalangelegenheiten, – Bewerbung Schiedsamt –, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter.
Der formlosen Bewerbung sollte ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden. Zur Feststellung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Sollte ein solches Zeugnis der Bewerbung nicht beiliegen, wird das Einverständnis des Bewerbers/der Bewerberin vorausgesetzt, dass die Stadt Salzgitter ein polizeiliches Führungszeugnis anfordert.
Der Bewerber/die Bewerberin ist damit einverstanden, dass die Daten der Bewerbung an die mit der Auswahl betrauten Stellen (Ortsrat, Rat, Stadt Salzgitter, Amtsgericht Salzgitter, Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.) weitergegeben werden. Die Übermittlung darf nur zum Zweck der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgen.
Der Bewerbung können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberin oder des Bewerbers geben.
Wer sich vorab informieren möchte oder Fragen hat, kann sich an Sven Tetzlaff oder Sven Hillebrecht, Telefon: 05341/839-3688 bzw. 3261, E-Mail: ratsangelegenheitenstadt.salzgitterde (Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 12; Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) wenden.