Oberbürgermeister Frank Klingebiel hat bereits am 21.08.2024 die Innenministerin Daniela Behrens angeschrieben und dringend um Aussetzung einer weiteren Zuweisung, mindestens aber um eine Verlängerung der Zuweisungsbegrenzung von 200 Personen/Jahr für die Stadt Salzgitter gebeten.
Diesem erneuten Antrag des Oberbürgermeisters liegt die unverändert dramatische Lage besonders im Kita- und Schulbereich zu Grunde, die in ihrer Zuspitzung landesweit immer noch einzigartig ist. Eine Entscheidung der Ministerin liegt noch nicht vor. Mit dem Runderlass des Nds. Innenministeriums vom 07.10.2024 ist noch keine individuelle Festsetzung der Zuweisungszahlen auf die einzelnen Städte und Landkreise erfolgt.
Die Stadtgesellschaft Salzgitter ist vielfältig, verschiedenste Nationalitäten leben hier seit jeher friedlich nebeneinander. Und es entspricht dem Gebot der Menschlichkeit, Flüchtenden Schutz zu gewähren und sie in die Gesellschaft zu integrieren. Die Integration muss allerdings von den aufnehmenden Kommunen leistbar sein. Aktuell gilt für die Stadt Salzgitter, dass die Stadtgesellschaft vor allem bei ihrer notwendigen „Infrastruktur“, speziell in Kita und Schule, am Limit angelangt ist.
Fremdenfeindlichkeit findet dort Ankerpunkte, wo die Menschen das Gefühl haben, dass eine gelungene Integration schlicht aufgrund einer Überforderung des Systems nicht mehr gelingen kann. Oberbürgermeister Klingebiel hat als einer der ersten kommunalen Hauptverwaltungsbeamten beim Bund sowie beim Land Niedersachsen diese schier nicht mehr zu bewältigende Herausforderung wiederholt angeprangert.
Um den Folgen der Aufnahme von über 6000 Flüchtlingen in Salzgitter ab dem Jahr 2015 zu begegnen, gelang es ihm mit Unterstützung der Landtagsabgeordneten Stefan Klein und Markus Bosse im Jahr 2017 beim Land Niedersachsen einen Zuweisungsstopp von Flüchtlingen zu erwirken. Diese zwingend notwendige staatliche Reglementierungsmaßnahme war seinerzeit deutschlandweit einzigartig.
Nach Aufhebung dieser so dringenden Atempause durch das Land Niedersachsen erwirkte Oberbürgermeister Klingebiel für die Stadt Salzgitter eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Inneres und Sport dahingehend, dass die Zuweisungen von geflüchteten Menschen nach Salzgitter auf maximal 200 in dem Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 begrenzt und dabei auch einige qualitative Merkmale festgeschrieben wurden. So sollten möglichst hauptsächlich Personen mit Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt, jedoch keine Kinder oder Familien, zugewiesen werden.
Trotz dieser Einschränkungen stoßen die Integrationsbemühungen in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt an ihre faktische Unmöglichkeit. Insbesondere die Sozial- und Bildungssysteme sind anhaltend überfordert, so dass sich Oberbürgermeister Klingebiel aktuell nach wie vor beim Land Niedersachsen für eine Aussetzung oder zumindest weitere Begrenzung der Zuweisung von geflüchteten Menschen nach Salzgitter stark macht.
Unabhängig davon wird die Stadtverwaltung alles in ihrer Macht Stehende tun, um die bereits benötigte „Infrastruktur“ auszubauen. Auf die Umsetzung der 50 Mio. € Salzgitterhilfe und der 36 Mio. € Integrationsmittel wird verwiesen. Zudem wird sich Oberbürgermeister Klingebiel weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Bund und Land sämtliche flüchtlingsbedingte Kosten den Kommunen dauerhaft erstatten.