Dabei ist der Datenschutz ein unverzichtbarer Bestandteil rechtmäßigen Verwaltungshandelns und ein Qualitätsmerkmal bürgerorientierter Dienstleistungen.
Der gesetzliche Rahmen dafür findet sich im Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Die Stadt Salzgitter hat daher einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Dieser unterstützt die Dienststellen der Stadtverwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes. Er ist zugleich Ansprechpartner für Einwohner, die Fragen zum Datenschutz in der Stadtverwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.
In Niedersachsen vertritt die Landesbeauftragte für den Datenschutz als unabhängige Stelle die Interessen der Bürger bei der Verarbeitung ihrer Daten durch Behörden und andere öffentliche Stellen des Landes, der Städte, Gemeinden, Landkreise sowie der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie kontrolliert und berät öffentliche Stellen in Niedersachsen in Fragen des Datenschutzes.
Datenschutz-Aufsichtsbehörde für nicht-öffentliche Stellen (Firmen, Vereine, Verbände und Privatpersonen) in Niedersachsen ist ebenfalls die Landesbeauftragte für Datenschutz.
Den Datenschutzbeauftragten der Stadt Salzgitter, Herrn Holger Marks, erreichen Sie telefonisch oder per E-Mail (Kontakt siehe unten).