Rechtliche Grundlagen für die Annahme von „e-Rechnungen“ sind das „Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit” (NDiG) und die „Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr“ (NERechVO).
„eRechnung“ nach dem verbindlichen X-Rechnungsstandard können zukünftig per E-Mail an rechnungenstadt.salzgitterde gesendet werden.
Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die Rechnungen an die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften versenden wollen, finden hier eine Übersicht der E-Mail-Adressen, wohin die eRechung gesendet werden kann:
Eigenbetrieb 62, Grundstücksentwicklung (G.E.) |
rechnungen.szgestadt.salzgitterde |
Eigenbetrieb 70, Städtischer Regiebetrieb (SRB) |
rechnungen.srbstadt.salzgitterde |
Eigenbetrieb 85, Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik (G.E.L.) |
rechnungen.sz-g.e.lstadt.salzgitterde |
Für Fragen können Sie sich an den unten angegebenen Kontakt wenden.