Wie kann eine Personenstandsurkunde beantragt werden?
- elektronische Anforderung
Bitte füllen Sie das Formular "Urkundenbestellung" aus. - schriftliche Anforderung
Anschreiben mit E-Mail oder mit der Post übersenden. - persönliche Vorsprache
Aufgrund der Corona-Pandemie ist dies leider aktuell nicht möglich.
Gebühren
Die Gebühren für eine Personenstandsurkunde betragen 15 EUR. Die Höhe der tatsächlichen Gebühr wird Ihnen nach der Urkundenanforderung zusammen mit dem Verwendungszweck und der Angabe der Bankverbindung schriftlich mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Urkundenanforderungen ohne vorherige Begleichung nicht bearbeitet werden können.
Wer ist berechtigt, eine Urkunde anzufordern?
- die Person auf die sich der Registereintrag bezieht
- deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge
Alle anderen Personen müssen ein berechtigtes beziehungsweise rechtliches Interesse nachweisen.
Online-Formular
Formulare des Standesamtes
Aus betriebsbedingten Gründen gibt es bei der Urkundenanforderung längere Bearbeitungszeiten. Das Standesamt bittet hierfür um Verständnis.