Allgemeine Informationen
Anzeige eines Fundes: Die Anzeige eines Fundes kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Wenn dies schriftlich angezeigt wird, muss der Fundgegenstand sehr genau beschrieben werden.
Aufbewahrung der Fundsache: entweder im Fundbüro oder beim Finder oder Finderin.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach Anmeldung der Fundsache.
Eigentumserwerb
Der Finder oder Finderin erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten haben, Verlierer oder Verliererin sich nicht gemeldet haben oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.
Herausgabe der Fundsache
Online-Fundbüro der Stadt Salzgitter
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