Die Gleichstellungsbeauftragte
Das Referat für Gleichstellung fördert, berät, informiert und unterstützt den Rat, die Verwaltung und die Öffentlichkeit zu allen Fragen, die die Gleichberechtigung von Frauen und Männern betreffen.
Die Gleichstellungsbeauftragte, die eine verfassungsrechtliche Sonderstellung hat, wirkt darauf hin, dass die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Verwirklichung der Gleichberechtigung (Art.3 Abs2 GG) in allen Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Stadt beachtet wird damit Frauen und Mädchen die gleichen Chancen und Rechte in allen Lebenssituationen haben und strukturelle Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen beseitigt werden.
Ziel der Arbeit ist es, den verschiedenen Sichtweisen, Lebenswirklichkeiten und Erfahrungshorizonten von Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Verwaltung Raum und Geltung zu verschaffen (Gender Mainstreaming). Die Gleichstellungsbeauftragte regt Maßnahmen zur Verbesserung struktureller Defizite an. Sie arbeitet mit Frauen- und Mädchenorganisationen sowie anderen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern zusammen und unterstützt Initiativen, welche die Gleichberechtigung von Frauen und Männern anstreben und fördern. Durch Öffentlichkeitsarbeit informiert die Gleichstellungsbeauftragte über gleichstellungspolitische Themen und verleiht den gleichstellungspolitischen Forderungen von Frauen und Männern Nachdruck.