Änderung des Flächennutzungsplans
Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans werden erforderlich, wenn in Teilbereichen des Stadtgebietes bei der Planung neuer Vorhaben eine Abweichung von den ursprünglichen Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans vorgesehen ist. Dieser Fall tritt ein, wenn z.B. aufgrund von geänderten Rahmenbedingungen, Bedürfnissen oder kommunalpolitischer Willensbildung die bisherige Darstellung keine Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung mehr bietet. Mit den Änderungen wird eine flexiblere Handhabung des über längere Zeiträume wirksamen Flächennutzungsplans ermöglicht.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Salzgitter wurde im Jahr 1979 genehmigt; 1994 erfolgte eine Neubekanntmachung.
Die Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und an die zukünftigen Entwicklungsziele der Stadt Salzgitter begründen eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.