Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan und wird, nicht wie der Flächennutzungsplan, als Satzung beschlossen (§ 10 Abs. 1 BauGB). Er regelt die Art und Weise, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Dadurch gelten verschiedene Festsetzungen die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt sind.
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