1. Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Beginn des formellen Bebauungsplanverfahrens und wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vom Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird im Amtsblatt der Stadt Salzgitter ortsüblich bekannt gemacht. Ergänzt wird die ortsübliche Bekanntmachung durch Hinweise in der Salzgitter-Zeitung und im Internetportal der Stadt Salzgitter.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie z.B. Versorgungsträger oder Landwirtschaftskammer, sowie betroffene Nachbargemeinden sind gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten, wobei sich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig auch zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung äußern sollen. Während die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange grundsätzlich schriftlich beteiligt werden, wird der Öffentlichkeit in der Regel zwei Wochen lang Gelegenheit zur Einsichtnahme sowie zur Äußerung und Erörterung über die Planung gegeben. Ort und Dauer der möglichen Einsichtnahme wird ortsüblich bekannt gemacht.
3. Ausarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplans
Auf der Basis des Plankonzepts unter Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen wird der Bebauungsplanentwurf mit der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht ausgearbeitet.
4. Öffentliche Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs, die durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter beschlossen wird, erfolgt für die Dauer eines Monats im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt. Der Offenlagebeschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. Der Text der Bekanntmachung muss Aussagen hinsichtlich Ort und Dauer der Auslegung machen sowie angeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Während der Auslegungsfrist können von "jedermann" Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Gleichzeitig erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, wobei deren Beteiligung auch vor der öffentlichen Auslegung durchgeführt werden kann.
5. Rechtskraft des Bebauungsplans
Sofern aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen keine wesentliche Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich ist, wird nach Abwägung der im Laufe des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Bebauungsplan vom Rat der Stadt Salzgitter in öffentlicher Sitzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan in Kraft und ist damit rechtskräftig. Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Für weitere Fragen:
Ort
Fachgebiet Stadtplanung
Team Verbindliche Bauleitplanung
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
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Erreichbarkeit:
Barrierefreier Zugang
WC
Öffentlicher Nahverkehr
Haltestelle Rathaus Bus 601, 602, 608, 609,610, 612, 613, 616, 619
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Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr