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Salzgitter

Lärmaktionsplanung

Die Europäische Union hat mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 verschiedene Regelungen zu Schallimmissionen getroffen. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu vermindern.

Auszug aus der Lärmkatierung

Die Mitgliedsstaaten wurden deshalb verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen das Maß der Lärmbelastung zu ermitteln und darzustellen. Hierauf aufbauend sollen dann unter Beteiligung der Öffentlichkeit Maßnahmen zur Lärmreduzierung entwickelt werden.

In Deutschland wird die Umgebungslärmrichtlinie durch den sechsten Teil „Lärmminderungsplanung“ (§§ 47a - 47f) des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) umgesetzt.

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Fachgebiet Stadtplanung
Team Flächennutzungsplan und räumliche Entwicklung

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  • Stadt Salzgitter