Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Unterschieden wird zwischen der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke.
Die Grundsteuer wird in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Zunächst stellt das Finanzamt für ein Grundstück den Einheitswert fest und errechnet hieraus den Grundsteuermessbetrag. Es erteilt den Einheitswert- und den Grundsteuermessbescheid (sog. Grundlagenbescheide). Die Stadt Salzgitter setzt die Grundsteuer durch Steuerbescheid (sog. Folgebescheid) fest, indem sie den vom Rat beschlossenen Hebesatz, auf den Grundsteuermessbetrag anwendet.
Hebesatz
Gemäß Hebesatzsatzung beträgt der aktuelle Hebesatz in der Stadt Salzgitter für die:
Grundsteuer A | 390 % |
Grundsteuer B | 540 % |
Fälligkeit
Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Steuerpflichtige können die Grundsteuer auf Antrag auch in einer Summe als Jahresbetrag zum 1. Juli entrichten. Dieser Antrag ist bis spätestens zum 30. September für das darauf folgende Jahr zu stellen.
Eigentümerinnen/Eigentümerwechsel
Nach dem Grundsteuergesetz ist die Grundsteuer eine sogenannte Jahressteuer. Deshalb werden Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Eigentumsverhältnisse grundsätzlich nur auf den 1. Januar des Folgejahres einer Veränderung angepasst.
Unabhängig von dieser Rechtslage bietet die Stadt Salzgitter an, einen Eigentumswechsel bereits ab dem 1. des Folgemonats nach Kaufpreiszahlung, Übergabe oder Erbschaft durchzuführen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, zeigen Sie einen Eigentümerinnen/Eigentümerwechsel bitte schriftlich mit dem unten stehenden Formular an. Wichtig dafür sind folgende Daten:
- das betreffende Grundstück/Objekt
- Namen und Anschrift der Käuferin/Käufer/Verkäuferin/Verkäufer
- der Übergabetag.
Nach Bekanntgabe dieser Daten erfolgt die Bearbeitung und somit die unterjährige Umstellung der Grundsteuer zum 1. des nächsten Monats nach der Übergabe.
Bei Umstellung zum 1. Januar des Folgejahres besteht für die Verkäufer nur die Möglichkeit, an die Stadt Salzgitter geleistete Zahlungen auf der Grundlage des Grundstückskaufvertrages von den Käufern einzufordern. Ein Erstattungsanspruch der Verkäufer gegenüber der Stadt Salzgitter besteht nicht.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Team Steuern.
Grundsteuerreform 2022
Warum wird die Grundsteuer neu bewertet?
Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt.
Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen. Davon hat das Land Niedersachsen Gebrauch gemacht.
Das Niedersächsische Grundsteuergesetz wurde am 07. Juli 2021 im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
______________
Das heißt für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Niedersachsen:
Jede Eigentümerin, jeder Eigentümer eines Grundstückes (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)
ist verpflichtet, für die Hauptfestestellung eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt (für Salzgitter: Finanzamt Wolfenbüttel) einzureichen. (Näheres dazu weiter unten!)
Dabei ist es egal, ob das Grundstück selbstgenutzt oder vermietet ist.
Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Flächen-Lage-Modell entschieden.
________________
Bemessungsgrundlagen:
Folgendes wird das für Sie zuständige Finanzamt (für Salzgitter das Finanzamt Wolfenbüttel) ermitteln:
Grundlage sind die Flächen des Grund und Bodens und des Gebäudes multipliziert mit einer Äquivalenzzahl (bestimmter Zahlenwert je qm Boden und Gebäudefläche) und einem sogenannten Lage-Faktor (Zu- oder Abschlag für die Lage des Grundstücks) für das jeweilige Grundstück.
Für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen gelten hingegen die auf Bundesebene beschlossenen Vorschriften gem. § 232 ff. des Bewertungsgesetzes.
Für beide Vorschriften gilt gleichermaßen:
- Hauptfeststellungsstichtag war der 1.1.2022 (zu diesem Zeitpunkt mussten noch keine Grundsteuererklärungen abgegeben werden.)
- Bis zum Stichtag 1.1.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirken.
- Ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus.
Bis wann muss ich meine Grundsteuererklärung abgeben?
Die Eigentümerinnen und Eigentümer können ab dem 1. Juli 2022 ihre Feststellungserklärung elektronisch über das Steuererklärungsportal "Mein Elster" (Link weiter unten) beim Finanzamt (für Salzgitter Finanzamt Wolfenbüttel) einreichen.
Ab diesem Zeitpunkt stellen die Finanzämter die neuen Werte fest, ermitteln die Grundsteuermessbeträge und stellen den Kommunen Daten aus dem Grundsteuermessbescheid ausschließlich elektronisch über das Verfahren ELSTER-Transfer zur Abholung bereit. Eine Papierausfertigung des Grundsteuermessbescheides wird den Kommunen nicht zur Verfügung gestellt.
Frist der Abgabe bis 31.10.2022:
Bis zum 31.10.2022 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Dieser Termin gilt sowohl für steuerlich beratende Bürgerinnen und Bürger, als auch für solche, die ihre Erklärung selbst erstellen wollen.
Wichtig! Es gibt für die Grundsteuererklärung keine Steuerformulare in Papierform. Sie müssen über das Steuerportal "Mein Elster" des Finanzamtes ihre Steuererklärung abgeben.
Falls Sie zum Beispiel ihre Einkommens-Steuererklärungen nicht sowieso mit Elster erstellen, müssen Sie sich dort ein Benutzerkonto erstellen.
Nur in besonderen Härtefällen ist eine Abgabe der Erklärung über ein Formular in Papierform möglich.
Was muss in der Erklärung angegeben werden?
Sie müssen nur wenige Angaben zur Flächengröße und Nutzung angeben.
Den Rest erledigt die Verwaltung.
Falls Sie den Bodenrichtwert Ihres Grundstückes trotzdem selbst ermitteln wollen, finden Sie den Wert auf den Internetseiten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg (GAG).
Wie oft muss ich diese Erklärung abgeben?
In Niedersachsen muss man für die Grundsteuer nur ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben.
Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Für sie ist alle 7 Jahre eine Erklärung abzugeben.
Falls Sie dazu noch Fragen haben:
Jede Eigentümerin/jeder Eigentümer eines Grundstückes in Niedersachsen erhält im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen kurz und kompakt für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.
Neben dem Landesamt für Steuern in Niedersachsen, ist das Finanzamt Wolfenbüttel ihr Ansprechpartner.
Downloads
Kontakt
Ort
Fachdienst Haushalt und Finanzen
Team Steuern
Joachim-Campe-Straße 14
38226 Salzgitter
Zeiten / Hinweise
Aktuell können Sie das Rathaus und weitere Dienstgebäude der Stadtverwaltung nur mit Termin aufsuchen. Die Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu diesen Sprechzeiten erreichbar:
Mo. - Mi. u. Fr. | 9 - 12 Uhr |
Do. | 14 - 18 Uhr |
Kontakt
- 05341 8394926
- steuernstadt.salzgitterde