Der Planergebnishaushalt für das Jahr 2019 weist Gesamterträge i.H.v. 393.042.010 Euro und Gesamtaufwendungen i. H. v. 407.289.341 Euro, mithin einen Fehlbetrag i. H. v. 14.247.331 Euro aus.
Der Planergebnishaushalt 2020 erwartet Gesamterträge i. H. v. 397.340.960 Euro und Gesamtaufwendungen i. H. v. 416.177.760 Euro, somit einen Fehlbetrag i. H. v. 18.836.801 Euro. (Die Zahlen beinhalten die Beträge der internen Leistungsverrechnung.)
Der Liquiditätskreditrahmen (Kassenkredite) beläuft sich für das Planjahr 2019 auf 300 Millionen Euro und für das Planjahr 2020 auf 350 Millionen Euro. Die Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen soll im Planjahr 2019 bei 5.675.531 Euro und im Planjahr 2020 bei 2.392.140 Euro liegen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der dramatisch hinter den Erwartungen zurückgebliebenen Gewerbesteuerträgen wurde erstmals seit 1996 eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze A und B sowie erstmals seit 2002 eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes beschlossen. Eine Kompensation der entstandenen Ertragslücken konnte im Zeitraum der beiden Planjahre hierdurch jedoch zunächst nur teilweise erreicht werden. Einen Haushaltsausgleich und leichten Überschuss lässt die mittelfristige Planung erst wieder ab dem Jahr 2022 erwarten.
Die Hebesätze wurden im Einzelnen wie folgt erhöht::
- Grundsteuer A von 350 v.H. um 40 v.H. auf 390 v.H.
- Grundsteuer B von 430 v.H. um 110 v.H. auf 540 v.H.
- Gewerbesteuer von 410 v.H. um 30 v.H. auf 440 v.H.