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Salzgitter

1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 genehmigt

Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den Nachtrag zum Haushalt 2017 mit Entscheidung vom 28.11.2017 genehmigt. Der Rat der Stadt Salzgitter hatte in seiner 12. Sitzung am 24.10.2017 den ersten Nachtrag zum Haushaltsplan 2017 beschlossen.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel hat in Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen und dem Bund erreicht, dass

1. der Stadt Salzgitter über den Integrationsfond des Landes Niedersachsen in 2017 und 2018 eine Soforthilfe zur Finanzierung der flüchtlingsbedingten Sekundärmigrationskosten gezahlt wird,

2. das Land Niedersachen den Standort Calbecht der Fachhochschule Ostfalia ins Eigentum übernehmen wird.

3. die Stadt Salzgitter durch das Kommunalinvestitionsförderpaket II (KIP II) für die Jahre 2018 bis 2020 einen Betrag von ca. 7,3 Mio. € für Schulbaumaßnahmen erhält.

Die daraus resultierenden Veränderungen führen gem. § 115 Abs. 2 NKomVG zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung.



 

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