Daten zum Haushalt
Der Nachtrag wurde im Wesentlichen erforderlich, weil die Gewerbesteuereinnahmen in einem Umfang eingebrochen sind, der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 so nicht zu erwarten war. Tatsächlich werden sich dieses Jahr lediglich 42 von ursprünglich angenommenen 100 Millionen Euro realisieren lassen. Weitere Änderungen ergaben sich: - durch eine Kaufanfrage für Gewerbeflächen im Industriegebiet Beddingen. Hier wurde deutlich, dass der erzielbare Kaufpreis nach Abzug der zu tragenden öffentlichen Abgaben unter dem bilanziell angenommen Wert einzuordnen ist. Dies führt zu einer Wertkorrektur i. H. v. 3,35 Millionen Euro. - Kompensatorisch ergeben sich in Verbindung mit den Einbrüchen bei der Gewerbesteuer und der damit insgesamt geminderten Steuerkraft sowie einer Nachbesserung der Einwohnerzahl Verbesserungen im Finanzausgleich i. H. v. 7,97 Millionen Euro - auch eine Bedarfszuweisung, die auf Grund der mit dem Land Niedersachsen, getroffenen Zielvereinbarung 2017 geleistet wurde, führte im Haushaltsjahr 2018 zu einem zahlungswirksamen Einnahmebetrag i. H. v. 3 Millionen Euro. Der Nachtragshaushalt wurde mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossen. Die daraus resultierenden Veränderungen führen gem. § 115 Abs. 2 NKomVG zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung. Die Beschlussvorlagen zum 1. Nachtrag 2018 sowie die sich daraus im Haushaltsplan ergebenden Veränderungen stehen zum Download zur Verfügung.