Daten zum Haushalt
Der Nachtrag zum Doppelhaushalt wurde im Wesentlichen notwendig, da die Landesregierung 50 Mio. Euro aus dem Jahresüberschuss 2018 für die Stadt Salzgitter zur Bewältigung ihrer multiplen Problemlagen vorgesehen hatte. Diese finanzielle Unterstützung zum strategisch notwendigen Strukturwandel musste in den Haushalt eingearbeitet werden.
Nach intensiven Verhandlungen mit dem Nds. Ministerpräsidenten Stephan Weil hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel mit Unterstützung des CDU-Landtagsfraktionsvorsitzenden Dirk Toepffer und den örtlich zuständigen Landtagsabgeordneten Stefan Klein, Marcus Bosse und Christoph Plett die Landesregierung für eine finanzielle Strukturhilfe für die Stadt Salzgitter gewinnen können. Das dieser Strukturhilfe zugrunde liegende, vom Rat der Stadt Salzgitter am 29.10.2019 verabschiedete städtische Konzept zur Verwendung der Finanzmittel in Höhe von 50 Mio. Euro haben Herr Oberbürgermeister Frank Klingebiel und der Nds. Ministerpräsident Stephan Weil am 14.10.2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieses auf drei Säulen fußende Konzept soll nunmehr mit dem ersten Nachtrag zum Doppelhaushalt 2019 und 2020 sowie der Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes SZ G.E.L. umgesetzt werden.
Bei einem Eigenanteil von 10 % je Maßnahme investiert die Stadt Salzgitter zusätzlich zu den vom Land gestellten 50 Mio. Euro selbst insgesamt weitere 8 Mio. Euro in die folgenden Säulen:
1. Bildung und soziale Integration
2. Städtebauliche Handlungsbedarfe
3. Wirtschaftlicher Strukturwandel
Außerdem wurden die Verlängerung des von Land Niedersachsen aufgelegten Integrationsfonds sowie verschiedene investive Maßnahmenänderungen mit dem Nachtrag berücksichtigt. Damit steigt zwar die Kreditermächtigung, dennoch beschränkt und fokussiert sich die Stadt Salzgitter dabei auf die Umsetzung des 50 Mio. Euro Strukturpakts und zwingend notwendige Investitionen, die unaufschiebbar sind.
Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen der Kernverwaltung im Jahr 2019 bleibt unverändert. In 2020 verändert sie sich von 0 Euro auf 640.000 Euro. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes SZ G.E.L. verringert sich im Jahr 2019 von 24.211.360 Euro auf 22.156.000 Euro. Im Jahr 2020 verändert sie sich von 0 Euro auf 33.365.000 Euro. Die Veränderung beruht ausschließlich auf der Umsetzung des 50 Mio. Euro Strukturpaketes und des Integrationsfonds.
Aber es gab auch Änderungen im Ergebnishaushalt, denn die unterjährigen Prognosen und Beobachtungen des Bewirtschaftungsfortschrittes ließen erkennen, dass der zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses 2019 und 2020 am 19.12.2018 erwartete Fehlbedarf in der Ergebnisrechnung von 14,24 Mio. Euro im Jahr 2019 deutlich unterschritten würde. Unter Veranschlagung der relevanten Positionen und unter Berücksichtigung der für 2019 am 30.10.2019 bewilligten Bedarfszuweisung von 5 Mio. Euro ergibt sich stattdessen ein Fehlbedarf von 1,02 Mio. Euro (= eine Verbesserung von 13,22 Mio. Euro) und auch im Jahr 2020 kann der Fehlbedarf unter Berücksichtigung der erwarteten Bedarfszuweisung von 5 Mio. Euro um 3,44 Mio. Euro auf 15,4 Mio. Euro reduziert werden. Demnach verbessert sich der Gesamtfehlbedarf der Jahre 2019 bis 2023 von 26,91 Mio. Euro auf 17,04 Mio. Euro, welches konkret eine Verbesserung von 9,89 Mio. Euro bedeutet.
Für 2019 ergibt sich im Nachtragshaushalt 2019/2020 eine Entschuldung von 4,82 Mio. Euro gegenüber einer im genehmigten Haushaltsplan vorgesehenen Entschuldung von 4,46 Mio. Euro, damit eine Verbesserung von fast 0,4 Mio. Euro. Für 2020 ergibt sich im Nachtragshaushalt eine Nettoneuverschuldung von 0,72 Mio. Euro gegenüber der ursprünglich eingeplanten Entschuldung von 4,55 Mio. Euro. Damit tritt eine Verschlechterung von 5,26 Mio. Euro ein. Insgesamt ergibt sich über den Planungszeitraum 2019 bis 2023 eine Entschuldung von 8,43 Mio. Euro gegenüber einer bisher eingeplanten Entschuldung von 18,27 Mio. Euro, folglich eine Reduzierung der Entschuldung von 9,83 Mio. Euro. Diese Veränderung ist allerdings im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Eigenanteil zum Strukturhilfepaket zwingend umzusetzen ist.
Die im Nachtrags-Wirtschaftsplan vorliegenden Änderungen in 2019 ergeben sich daraus, dass hier die im Jahresergebnis 2019 gewonnene Verbesserung über die damit entstehende Liquidität dazu verwendet werden soll, wichtige Projekte mit ihren Eigenanteilen bzw. Kostensteigerungen finanzieren zu können. Insgesamt reduzieren sich damit im Wirtschaftsplan 2019 die Aufwendungen um 3.385.440 Euro. In 2020 sind im Sinne einer vorsichtigen Planung die sich abzeichnenden Kostensteigerungen in vielen Bereichen berücksichtigt. Dadurch ergibt sich ein Anstieg bei den Aufwendungen von 1.334.001 Euro und insgesamt eine Veränderung des geplanten Jahresergebnisses um 1.331.301 Euro. Die Wirkung der Kostensteigerung wird bis auf weiteres durch die zur Verfügung stehenden Erträge bzw. die aus der Vergangenheit gewonnenen Liquidität abgefangen. Die gegebenen Veränderungen sind in dem beigefügten Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung entsprechend abgebildet.
Zum Herunterladen
- 1. Nachtrag Doppelhaushalt 2019/20 BeschlussvorlagePDF-Datei41,53 kB
- 1. Nachtrag Doppelhaushalt 2019/20 Teil APDF-Datei2,12 MB
- 1. Nachtrag Doppelhaushalt 2019/20 Teil BPDF-Datei1,69 MB
- 1. Nachtrag Doppelhaushalt 2019/20 Teil CPDF-Datei4,17 MB
- 1. Nachtrag Doppelhaushalt 2019/20 Dropdown ErgebnishaushaltXLSX-Datei2,25 MB
- 1. Nachtrag Doppelhaushalt 2019/20 Dropdown InvestitionenXLSX-Datei42,45 kB