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Salzgitter

2.+3. Nachtragshaushaltssatzung 2022 genehmigt

Das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den zweiten & dritten Nachtrag zum Doppelhaushaushalt 2021/22 für das Haushaltsjahr 2022 mit Entscheidung vom 30.09.2022 genehmigt. Der Rat der Stadt Salzgitter hatte in der Sitzung am 25.05. bzw. 15.06.2022 die Nachtragshaushaltssatzungen für 2022 beschlossen.

Daten zum Haushalt

2. Nachtrag

Nachdem bereits zur kurzfristigen Umsetzung der besonders zu priorisierenden Maßnahme „Grundschule Nord“ ein 1. Nachtragshaushalt und -wirtschaftsplan des EB 85 auf den Weg gebracht wurden, umfassen dieser 2. Nachtragshaushalt und -wirtschaftsplan des EB 85 ergänzend alle weiteren maßgeblichen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Doppelhaushaltsplanung 2021/2022. Diese sind vornehmlich geprägt durch die fortdauernde COVID-19-Pandemie, die Fluchtmigration wegen des Kriegs in der Ukraine, die Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich und die Umsetzung des Nachtragsstellenplanes. Der Nachtrag betrachtet ausschließlich das Planjahr 2022. Die Mittelfristige Finanzplanung ab 2023 ff. wird erst mit der kommenden Haushaltsplanung 2023/2024 angepasst werden.

Ergebnishaushalt
Die Verwaltung hatte bereits vor dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine wesentliche Positionen für einen Nachtragshaushalt erhoben, um aktuelle Entwicklungen abzubilden, wie z. B. die auch im Jahr 2022 noch fortdauernde COVID-19-Pandemie. Hierbei ergab sich eine Verschlechterung des Fehlbedarfs im Ergebnishaushalt gegenüber dem 1. Nachtrag von 47.346 T€ um insgesamt 5.890 T€ auf 54.036 T€. Neben 599 T€ Verschlechterung wegen COVID-19 sind besonders die folgenden Positionen hervorzuheben:

-   Die Kosten für die Verwaltung der angekauften Wohnungen im Rahmen der Säule II des Strukturhilfepaketes und der erhöhte Eigenanteil des Außenbeckens Stadtbad Salzgitter-Lebenstedt werden eingeplant (737 T€). Ebenfalls neu eingeplant werden die Eigenanteile von Förderprogrammen für die Innenstadtentwicklung (805 T€) sowie die Grunderneuerung der Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr (450 T€). Wegen des Wegfalls des Landeszuschusses nach § 5 Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes (Nds. AG SGB II) müssen die Sozialhilfeleistungen um 1.245 T€ angepasst werden.

-   Dem entgegen steht eine Verbesserung bei den allgemeinen Deckungsmitteln, vornehmlich aufgrund der Anpassung des Gewerbesteueransatzes auf den erhöhten Anordnungsstand vom 15.02.2022 (1.221 T€).

-   Darüber hinaus ergeben sich aufgrund des Nachtragsstellenplans mit Schwerpunkten in verschiedensten Leistungsbereichen erhebliche Verschlechterungen im Ergebnishaushalt von 3.084 T€. Die neuen Stellen werden jedoch dringend benötigt, um die vielfältigen aktuellen Aufgaben und Herausforderungen (Fluchtmigration, Integration, Stadtentwicklung, Pandemie, Digitalisierung, Zensus etc.) zu bewältigen.

Erst am 29.03.2022 gab das Landesamt für Statistik in Niedersachsen (LSN) die veränderten Schlüsselzuweisungsbeträge im Rahmen des Finanzausgleichs bekannt und bestätigte sie mit dem Bescheid vom 07.04.2022, die für die Stadt Salzgitter eine Verbesserung gegenüber den bisherigen Annahmen von 16.671 T€ ergeben. Dies  stellt eine erhebliche Entlastung für den Haushalt dar und verbessert den Fehlbebedarf gegenüber der bis dahin für den Nachtrag erhobenen 54.036 T€ auf 37.365 T€.

Außerdem kann im 2. Nachtrag der Ergebniszuschuss für die Miete der Interimslösung der Maßnahme Grundschule Nord, der im 1. Nachtrag aufgenommen wurde (800 T€), wieder ausgeplant werden, da der EB 85 im 2. Nachtragswirtschaftsplan eine interne Deckung bieten kann. Zusätzlich müssen weitere 100 T€ für die Wohnungsverwaltung im Rahmen der 50 Mio. € Strukturhilfe eingeplant werden. Zusammen ergibt sich dennoch eine weitere Verbesserung des Fehlbedarfs von 700 T€ auf 36.665 T€.

Waren zu Beginn der Nachtragserhebungen noch sinkende Flüchtlingszahlungen und entsprechende Kostenrückgänge gemeldet worden, veränderte die Fluchtmigration in Folge des Krieges in der Ukraine diese Entwicklungen natürlich schlagartig. Die Überprüfung der Auswirkung ergab eine Verschlechterung des Ergebnisses in Höhe von 2.999 T€.

Der aktuelle Fehlbedarf im Ergebnishaushalt 2022 beträgt 39.664 T€ und liegt damit um 7.682 T€ unter der ursprünglich nach dem Doppelhaushalt 2021/22 für 2022 geplanten Fehlbedarf von 47.346 T€.

Der aktuelle Anlass zeigt, dass die kommunalen Haushalte erheblich durch die Finanzierung von Fluchtmigrationswellen belastet werden. Dementsprechend setzt die Stadt Salzgitter im Haushaltssicherungskonzept die modellhafte Herausrechnung der Flüchtlingskosten von insgesamt 20.893 T€ fort und erneuert die Forderung nach einer Vollkostenerstattung im Kontext der Fluchtmigration und Folgeintegration.

Ebenso wird die Herausrechnung der Kosten von 606 T€ aufgrund der COVID-19- Pandemie sowie der Gewerbesteuereinbrüche durch COVID-19 und die für die Region prägenden industriellen Transformationsprozesse (25.704 T€) fortgesetzt. Für diese Themenfelder gilt das Konnexitätsprinzip: Aufgaben, die von Land und Bund auf die Kommunen delegiert werden, müssen auch in vollem Umfang honoriert werden. Auch wenn die Anpassung des Finanzausgleichs ein Schritt in die richtige Richtung ist, verbleibt ein massives ungedecktes Defizit. Mit einem vollständigen Kostenausgleich würde sich der Fehlbedarf für 2022 von -39.664 T€ in einen Überschuss von +5.268 T€ verkehren. Der Haushaltsausgleich wäre wieder erreicht.

Investitionen
Bei den Investitionen steigt der Kreditbedarf der Kernverwaltung lediglich um 228 T€. Die Kreditermächtigung für den Eigenbetrieb 85 bleibt trotz Maßnahmenverschiebung der KiTa Brotweg aus dem 50 Mio. € Strukturhilfepaket in den Integrationsfonds gleich, sodass sich die Gesamtkreditermächtigung von 14.869 T€ auf 15.096 T€ erhöht.

Im Einzelnen ergeben sich die Veränderungen aus den folgenden Positionen der Kernverwaltung: Der erhöhte Eigenanteil für das Außenbecken des Stadtbades Salzgitter-Lebenstedt wird eingeplant (404 T€). Ebenso neu eingeplant werden die Eigenanteile von Bundes- und EU-geförderten Innenstadtentwicklungsprojekten (134 T€). Die Ausstattung des 1. Abschnitts der Grundschule Nord benötigt 100 T€. Die Umgliederung der Post- und Scanstelle vom Eigenbetrieb 85 zum FD Digitales und IT verursacht Anschaffungen von 5 T€. Der sogenannte Masterplan Mobilität fordert einen Eigenanteil von 30 T€. Für die Ansiedelung von Arztpraxen werden investive Zuschüsse von 125 T€ eingeplant. Außerdem erhöht sich die investive Umlage im Rahmen des gestiegenen kommunalen Finanzausgleichs (KFA) um 166 T€. Entgegen steht die Ausplanung der Eigenanteile für die Maßnahmen „Stadion“ und „Amselstieg“ von zusammen 736 T€.

Wirtschaftsplan des EB 85
Der Wirtschaftsplan des EB 85 ist auf die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Folgende Wesentliche Änderungen wurden vorgenommen:

Aufgrund der Organisationsverfügung „Verlagerung des Aufgabenbereiches der Post- und Scanstelle vom EB 85 in den FD 15 mit Wirkung vom 01.07.2021“ vom 21.06.2021 werden die Änderungen, die aufgrund dieser Verfügung im Wirtschaftsplan des EB 85 für das Jahr 2022 entstehen, in den Nachtrag aufgenommen.

Des Weiteren wird der Beschluss zum Strukturhilfeprogramm und für die Interimslösung der Maßnahme Grundschule Nord eine interne Deckung in den Wirtschaftsplan eingeplant. Neben diesen Veränderungen werden auch die Maßnahmen für die Unterbringung der Vertriebenen aus der Ukraine neu im Nachtragswirtschaftsplan berücksichtigt.

3. Nachtrag

Die Maßnahmen der Säule I des 50 Mio. € Strukturhilfepaketes von 2020 dürfen nicht, wie ursprünglich geplant, im Rahmen einer Totalunternehmerausschreibung vergeben werden. Im Rahmen der Neukalkulation als Einzelausschreibung zu aktuellen Marktbedingungen haben sich nun aufgrund der anziehenden Inflation und der stetigen Baukostensteigerung massive Mehrkosten von insgesamt rd. 18.300 T€ ergeben.

Weiterhin ergibt sich daher beim Neubau der Kita Brotweg, für den in 2022 eine Förderung aus dem Integrationsfonds 2022 beantragt wurde, eine Kostensteigerung von 2.600 T€.

Die o.g. Entwicklungen betreffen weitere laufende Maßnahmen wie z.B. die Erweiterung der Grundschulen Ringelheim und Dürerring, die Sanierung der Aula des Gymnasiums Am Fredenberg und den Neubau der Kita Fredenberg West.

Die mittelfristige Finanzplanung im Wirtschaftsplan des EB 85 ist auf die aktuellen investiven Gegebenheiten anzupassen, um die entsprechenden Anträge beim Fördermittelgeber stellen zu können und die weitere Umsetzung der zum Teil bereits begonnenen Baumaßnahmen nicht zu gefährden.

Entsprechend sind für das Jahr 2022 Verpflichtungsermächtigungen zu berücksichtigen. Die Mehrkosten werden nicht bezuschusst und lassen sich ausschließlich über eine mittelfristige Erhöhung der Kreditermächtigung kompensieren. Im Jahr 2023 werden 2.569 T€, im Jahr 2024 16.182 T€ und im Jahr 2025 weitere 9.335 T€ eingeplant. Im Planungszeitraum 2022 bis 2025 verkehrt sich dadurch die bisher in Summe geplante Entschuldung von ca. 10.000 T€ in eine Nettoneuverschuldung von ca. 14.000 T€. 

Genehmigung und Wirksamkeit

Das Ministerium für Inneres und Sport hatte die beiden Nachträge aufgrund der zeitlichen und inhaltlichen Nähe in einem Genehmigungsverfahren zusammengefasst. Nach der gemeinsamen Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde vom 30.09.2022 wurden die Nachtragshaushalte im Amtsblatt vom 11.10.2022 veröffentlicht und lagen im Anschluss vom 12.10.2022 bis 20.10.2022 öffentlich aus. Wirksam wurden die Haushalte damit am 21.10.2022.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter