Die Vergnügungssteuer wird für gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vergnügungen erhoben. Dazu zählen beispielsweise Tanzveranstaltungen, Diskotheken und aufgestellte Geldspielgeräte in Gaststätten oder Spielhallen.
Die Steuerhöhe wird anhand folgender Kriterien ermittelt: der Eintrittspreis; der Pauschalbetrag für Veranstaltungen, die Anzahl der Geräte oder das Einspielergebnis bei Geräten mit Geldgewinnmöglichkeiten.