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Salzgitter

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.

Die Vergnügungssteuer wird für gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vergnügungen erhoben. Dazu zählen beispielsweise Tanzveranstaltungen, Diskotheken und aufgestellte Geldspielgeräte in Gaststätten oder Spielhallen.

Die Steuerhöhe wird anhand folgender Kriterien ermittelt: der Eintrittspreis; der Pauschalbetrag für Veranstaltungen, die Anzahl der Geräte oder das Einspielergebnis bei Geräten mit Geldgewinnmöglichkeiten.

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  • PantherMedia / Boris Zerwann