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Salzgitter

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.

PantherMedia / Boris Zerwann

Die Vergnügungssteuer wird für gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vergnügungen erhoben. Dazu zählen beispielsweise Tanzveranstaltungen, Diskotheken und aufgestellte Geldspielgeräte in Gaststätten oder Spielhallen.

Die Steuerhöhe wird anhand folgender Kriterien ermittelt: der Eintrittspreis; der Pauschalbetrag für Veranstaltungen, die Anzahl der Geräte oder das Einspielergebnis bei Geräten mit Geldgewinnmöglichkeiten.

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