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Voraussetzungen für den Online-Antrag sind allerdings der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz (BfJ) eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger/innen, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können, so das BfJ, in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen sind auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragbar. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Das Online-Portal soll die klassische Antragstellung nicht ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.
Wie bei der Antragstellung im Bürger-Center wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "Giropay" beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.