Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen ihr nach Paragraph 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben. Wer in 2025 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weitergeleitet werden, hat die Möglichkeit, der Übermittlung der Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder über das Online-Formular auf der Internetseite der Stadt Salzgitter www.salzgitter.de/datenuebermittlung-wehrverwaltung eingelegt werden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder über das Online-Formular eingelegt werden.