Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Ausweispflicht. Ein neuer Ausweis ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit neu zu beantragen.
Der Personalausweis ist ein Ausweisdokument für den Gebrauch im Inland. Er ist auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der europäischen Staaten. Für Reisen in Länder, in denen Pass- beziehungsweise Visumspflicht besteht ist dieser nicht gültig. Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Der deutsche Bundespersonalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar. Entsprechende Informationen finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes.
Für die Beantragung werden nachfolgende Unterlagen benötigt:
1 aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (zum Beispiel: Reisepass)
Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) erforderlich.
Optional Abgabe von Fingerabdrücken: Bei der Antragstellung müssen Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden sollen oder nicht.
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Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da die eigene Unterschrift mit in den Ausweis eingeschweißt wird. (Bitte vereinbaren Sie dazu mit dem BürgerCenter einen Termin (Stand: 04.11.2020)). Das Antragsformular kann nicht vorher ausgefüllt werden, da es direkt im BürgerCenter ausgedruckt wird. Die Gebühr beträgt 37,00 Euro, für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Wer einen Pass oder einen Ausweis beantragt, muss ein "aktuelles Lichtbild" vorlegen. Das Lichtbild dient dazu, den/die Dokumenteninhaber/in durch einen Vergleich ihres/seines Gesichts mit dem Bild zu identifizieren. Einfacher gesagt: Sie/er muss auf dem Bild nach Möglichkeit für die Gültigkeitsdauer eindeutig zu erkennen sein. In der Regel wird ein Lichtbild nicht mehr als aktuell angesehen, wenn es schon über ein Jahr alt ist.
Ausweispflichtige Jugendliche dürfen den Personalausweis ohne Mitwirkung der Erziehungsberechtigten beantragen. Die Abholung kann von einer bevollmächtigten Person erledigt werden. (Nach Vereinbarung eines Termines (Stand: 04.11.2020). Die Abholung erfolgt am Infotresen des BürgerCenters. Bei der Abholung sind die noch im Besitz befindlichen Ausweise abzugeben, da diese Eigentum der Bundesrepublik Deutschland sind (§ 4 Abs. 2 PAuswG).
Sollte ein Personalausweis verloren gehen, ist der Verlust unverzüglich bei der Ausweisbehörde anzuzeigen. Sollte der Verlust durch einen Diebstahl erfolgt sein, ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Ein bisheriger Personalausweis kann nicht verlängert werden, es muss ein neuer Personalausweis mit neuem Bild beantragt werden. (Stand 04.11.2020: Der Passfotoautomat im Eingangsbereich des Rathauses kann derzeit nicht verwendet werden).
Der Nichtbesitz eines gültigen Dokumentes ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Für Personen, die voraussichtlich dauernd in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder dauerhaft nicht mehr am Rechtsgeschehen teilnehmen, kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.
Formulare für Vollmacht Abholung Personalausweis, Ausweisdokument Zustimmung für Minderjährige und Anzeige Verlust eines Ausweisdokumentes finden Sie hier: