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Anmeldung des Einzugs in eine Wohnung
Der Einzug in eine Wohnung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung anzumelden. Gleichzeitig erfolgt die Adressänderung von Ausweisen. Diese sind daher mitzubringen. Weitere Personen (Ehegatten bzw. Kinder), die mit in die Wohnung eingezogen sind, können mit angemeldet werden. Diese müssen nicht persönlich erscheinen. Jedoch sind deren Ausweise mitzubringen. Nichtverheiratete Personen müssen jeweils persönlich erscheinen. Die entsprechenden Formulare werden vor Ort zusammen ausgefüllt.
Bitte bringen Sie auch die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter mit.
Abmeldung bei Wegzug aus Salzgitter
Der Auszug aus einer Wohnung braucht nicht mehr gemeldet werden, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung, diese auch bei einer neuen Meldebehörde im Bundesgebiet angemeldet wird. Wer ins Ausland verzieht, hat sich jedoch weiterhin abzumelden. Die Abmeldebestätigung wird ggf. bei den deutschen Vertretungen im Ausland benötigt. Weitere Personen (Ehegatten bzw. Kinder), die mit aus der Wohnung ausziehen, können mit abgemeldet werden. Die entsprechenden Formulare werden vor Ort zusammen ausgefüllt.
Meldung eines Umzugs innerhalb Salzgitters
Der Umzug in eine Wohnung innerhalb Salzgitters (Auszug und gleichzeitig Einzug) ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung anzumelden. Gleichzeitig erfolgt die Adressänderung von Ausweisen. Diese sind daher mitzubringen. Weitere Personen (Ehegatten bzw. Kinder), die mit in die Wohnung eingezogen sind, können mit angemeldet werden. Diese müssen nicht persönlich erscheinen. Jedoch sind deren Ausweise mitzubringen. Nichtverheiratete Personen müssen jeweils persönlich erscheinen. Die entsprechenden Formulare werden vor Ort zusammen ausgefüllt.
Hinweis: Für die Ummeldung wird kein Formular vorgehalten. Es wird direkt vor Ort aus den Meldedaten ausgedruckt.