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Salzgitter

Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, einen Kinderreisepass zu beantragen. Geregelt ist diese Neuerung im Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens.

Das Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. Ab dem 01. Januar 2024 wird es nicht mehr möglich sein, einen Kinderreisepass zu beantragen. Anstelle des Kinderreisepasses kann ein „normaler“ Reisepass, auch ePass genannt, beantragt werden. Die Gebühr beträgt 37,50 EUR (70 EUR ab Vollendung des 24. Lebensjahr). Dieser Reisepass ist ein maschinenlesbares Ausweisdokument mit zusätzlichen elektronischen Sicherheitsmerkmalen, der für weltweite Reisen nutzbar ist. 

Kinderreisepässe, die bis zum Jahresende 2023 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 

Eine Verlängerungen/Aktualisierungen bereits ausgestellter Dokumente ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland verreisen möchten, benötigen dann einen Reisepass oder Personalausweis. 

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Das BürgerCenter empfiehlt, die Ausweisdokumente - nicht nur von den Kindern - vor einer Auslandsreise rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bereits bei der Buchung des Urlaubs sollten die Dokumente geprüft werden.

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