Die Anzahl der Öffnungen darf im gesamten Stadtgebiet von Salzgitter für höchstens sechs Sonntage je Kalenderjahr zugelassen werden; dabei darf die Höchstzahl der Öffnungen in jedem Ortsbereich vier Sonntage nicht überschreiten. Der Begriff "Ortsbereich" unterliegt hier einer engeren Begrenzung und ist nicht zwangsläufig mit einem Stadtteil oder einer Ortschaft der Stadt Salzgitter gleichzusetzen.
Unabhängig davon kann bei Vorliegen eines herausragenden Anlasses (z.B. das klassische Firmenjubiläum) auf Antrag für einzelne Verkaufsstellen eine Sonntagsöffnung im Kalenderjahr zugelassen werden.
Zur Organisation führt das Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe eine Jahresplanung durch.
Die Anträge auf Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags sind jeweils bis zum 31.10. für das Folgejahr einzureichen. Antragsberechtigt sind hierbei die überwiegende Anzahl der Verkaufsstellen in dem Gebiet, für das die Öffnung beantragt wird, und von einer sie vertretenden Personenvereinigung (z.B. Werbegemeinschaft).