Jagdschein
Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig. Ausländische Jagdscheine berechtigen im Bundesgebiet weder zur Jagdausübung noch zum Waffenerwerb.
Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde vor der Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheins geprüft. Die Jagdhaftpflichtversicherung wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden. Bei der Ersterteilung des Jagdscheines muss der Antragsteller sein Prüfungszeugnis vorlegen.
Gebühren:
- Jahresjagdschein für 1 Jahr 75 EUR
- Jahresjagdschein für 3 Jahre 190 EUR (für bestimmte Gruppe ermäßigt sich die Gebühr)
Kontaktlose Jagdscheinverlängerung
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Rathaus der Stadt Salzgitter derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Verlängerung des Jagdscheins ist daher aktuell leider nicht möglich.
Eine kontaktlose Verlängerung kann postalisch erfolgen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Der ausgefüllte und unterschriebene Jagdscheinantrag. Dieser ist unter dem Reiter „Downloads“ zu finden.
- Eine Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung, deren Gültigkeitszeitraum dem beantragten Jagdschein entspricht (ein oder drei Jahre).
- Das Jagdscheinheft, wenn auf Seite 5 noch die Möglichkeit der Verlängerung besteht, oder, falls Seite 5 bereits vollständig ausgefüllt ist, ein aktuelles Lichtbild.
Diese sind auf dem Postweg an die Stadt Salzgitter, Jagdbehörde, Postfach 10 06 80, 38206 Salzgitter zu richten oder in einen der Hauspostkästen der Rathäuser in Salzgitter-Lebenstedt oder Salzgitter-Bad einzuwerfen.
Nach Abschluss der Verlängerung erhalten Sie den Jagdschein gemeinsam mit einem Gebührenbescheid auf dem Postweg zurück. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 75,- € für ein Jagdjahr und 190,- € für drei Jagdjahre.
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Arbeitsaufkommen ca. 1-2 Wochen inkl. Postweg.
Für Fragen steht die Jagdbehörde der Stadt Salzgitter Ihnen gerne unter waffenwesenstadt.salzgitterde oder Tel. 05341/839-3241 und -3232 zur Verfügung.
Fischereischein
Die Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeines nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz liegen vor, wenn der Antragsteller das 14. Lebensjahr vollendet hat
- eine Fischereiprüfung abgelegt worden ist (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) oder
- die Prüfung als Berufsfischer abgelegt worden ist (§ 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) oder
- mindestens drei Jahre als Küstenfischer tätig gewesen ist und das für die Führung eines Fischereifahrzeugs erforderliche Patent besitzt (§ 59 Abs. 2) oder
- vor dem 01.03.1978 in drei aufeinander folgenden Jahren einen Jahresfischereischein erhalten hatte (§ 69 Abs. 2) und
- nicht gröblich oder wiederholt gegen Vorschriften des Fischereischeines verstoßen worden ist und
- weder entmündigt ist, noch unter vorläufiger Vormundschaft steht.
Gebühren:
- Ausstellung eines Fischereischeines 45 EUR