Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf einer Erlaubnis.
Zu beachten ist:
- Jede beabsichtige Sondernutzung ist mindestens 10 Werktage vor beabsichtigten Beginn der Sondernutzung schriftlich zu beantragen (siehe Antrag).
- Dem Antrag ist ein Lageplan mit der gewünschten Fläche für die Sondernutzung beizufügen (außer bei Plakaten).
- Bei Plakaten ist ein entsprechendes Muster (maximale Größe DIN A 4) vorzulegen.
Unerlaubte Sondernutzungen stellen nach § 61 Nds. Straßengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.
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Frau Omarkhill
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