Die Vormerkungen für die Ambiente-Trauorte (Fürstensaal im Schloss Salder, Burg Lichtenberg, Taubenturm in Ringelheim, Herrenhaus in der Wasserburg Gebhardshagen) können jedoch nur mit Vorbehalt vorgemerkt werden, da der jeweilige Träger des Trauzimmers auch beteiligt werden muss. Grundsätzlich kann erst mit der eigentlichen Anmeldung der Eheschließung, die nur sechs Monate gültig ist, ein Wunschtermin verbindlich vereinbart beziehungsweise reserviert werden.
Ausnahmen von dieser Sechs-Monats-Frist werden aber zugelassen und Wunschtermine können schon 12 Monate vorab reserviert werden (sogenannte Vormerkung). Diese Vormerkung wird fünf Monate vor dem Wunschtermin storniert, falls sich das Paar nicht innerhalb von vier Wochen vor der automatischen Löschung beim Standesamt meldet, um den Termin zu bestätigen und den weiteren Ablauf zu besprechen. Der Fachdienst BürgerService und Ordnung reagiert damit auf die zunehmende Tendenz heiratswilliger Paare, diesen besonderen Tag über einen angemessenen Planungszeitraum detailliert vorbereiten zu wollen.
Für Vormerkungen/Reservierungen innerhalb der sechs Monate vor der geplanten Eheschließung wird diese Reservierung für vier Wochen aufrechterhalten. Innerhalb dieses Zeitraumes muss sich das Brautpaar ebenfalls beim Standesamt melden, da ansonsten der Termin wieder für eine neue Vorbemerkung/Reservierung freigegeben wird. Sobald dem Standesamt die Anmeldung vorliegt, kann der gewünschte Termin verbindlich reserviert werden.