Vorbereitungen
Die Vorbereitung der standesamtlichen Eheschließung
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bereich einer der Verlobten seine Haupt- oder Nebenwohnung hat. Sie haben aber auch die Möglichkeit, vor einem anderen Standesamt die Ehe zu schliessen. Geben Sie dies bitte bei der Anmeldung der Ehe an, damit dieses Standesamt dann zur Eheschließung "ermächtigt" werden kann.
Zur Anmeldung der Eheschließung ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der Ehe
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Diese erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt, wenn Sie in Deutschland geboren sind. Ansonsten wird die Geburtsurkunde benötigt.
- Aufenthaltsbescheinigung. Diese erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes.
- Sofern bereits gemeinsame Kinder vorhanden sind, deren Geburtsurkunde(n) oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister des Kindes, Vaterschaftsanerkennung und ggf. Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht.
- War ein Partner bereits vorher verheiratet? Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk.
- Bei ausländischer Staatangehörigkeit eines Partners empfiehlt sich persönlich beim zuständigen Standesamt die erforderlichen Unterlagen und das weitere Vorgehen zu erfragen.
Im Einzelfall können auch für deutsche Paare weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. wenn ein Partner nicht in Deutschland geboren wurde). Es empfiehlt sich daher auch hier, sich vor der Anmeldung beim zuständigen Standesamt nach den konkret erforderlichen Unterlagen zu erkundigen.