In den meisten Fällen wird ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten betraut. Die für die Beurkundung erforderlichen Urkunden und die Todesbescheinigung werden hier vorgelegt, im Gegenzug stellt das Standesamt die Sterbeurkunden und Mitteilungen über den Sterbefall aus. Erst dann kann die Beerdigung oder Einäscherung erfolgen.
Für weitere Fragen können Sie sich an die zuständigen Standesbeamtinnen und Standesbeamten wenden oder per E-Mail an: standesamtstadt.salzgitterde