Genehmigung und Überwachung von Leitungsaufgrabungen
Täglich wird im Fachgebiet Verwaltung des Fachdienstes Tiefbau und Verkehr das Aufbrechen von Straßen beantragt. Hauptsächlich Versorgungsträger nutzen den Straßenbereich, um in ihm ihre Ver- und Entsorgungsleitungen zu verlegen.
Jede Aufgrabung stellt dabei eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung ist so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist.
Die Stadt Salzgitter, als Eigentümer der Straßen, achtet daher auf eine korrekte Baudurchführung nach den Regeln der Technik. Besonderes Augenmerk wird auf die Schnittstellen zwischen der alten Straße und dem Aufbruch gelegt.
Schlecht geschlossener Aufbruch
Die Fugen sind nicht geschlossen. Wasser dringt in die Fugen ein. Die Randbereiche fransen aus. Teile der Asphaltdecke brechen heraus.
Gut ausgeführter Aufbruch
Die Fugen sind geschlossen. Die Ebenheit des Aufbruches gewährleistet.
Richtlinien und Normen
Technische Grundlage für die Durchführung eines Straßenaufbruches ist die Zusätzliche Technische Vertragsbedingung und Richtlinie für Aufgrabungen in Verkehrsflächen. In ihr ist die Art der Wiederherstellung, der Gewährleistungszeitraum und die Qualität definiert.
Antrag auf Aufbruchgenehmigung
Der Antrag auf Genehmigung eines Straßenaufbruches ist mindestens 14 Tage vor Beginn der geplanten Arbeiten zu stellen. Antragsteller ist der Veranlasser des Aufbruches. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Fertigstellung anzuzeigen.