Um Einwohnerinnen und Einwohner stärker in die Entscheidungsprozesse des Rates (und seiner Ausschüsse) oder/und der Ortsräte einzubeziehen, wurde durch Regelungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz die Möglichkeit der "Einwohnerfrage" gegeben.
Diese werden in öffentlicher Ratssitzung bzw. Ortsratssitzung unter dem Tagesordnungspunkt Einwohnerfragestunde behandelt. Eine Diskussion findet jedoch nicht statt.
Die Fragen müssen jeweils 14 Tage vorher bis 12 Uhr online über dieses Formular eingereicht werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass die nachfolgenden Daten eingegeben werden.