Ihm gehören neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzender, 10 Ratsmitglieder als stimmberechtigte Beigeordnete und 3 Grundmandatsträger als beratende Mitglieder an.
Zusätzlich zur feststehenden Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters können weitere Beamte auf Zeit beratende Mitglieder des Verwaltungsausschusses sein. In Salzgitter sind dies die Dezernenten, die den Oberbürgermeister in Verwaltungsangelegenheiten unterstützen. Daneben hat jedes Ratsmitglied das Recht, als Zuhörer an Sitzungen des Verwaltungsausschusses teilzunehmen.
Die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses sind ebenfalls im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgelegt. Wichtigste Funktion des Verwaltungsausschusses ist die Vorbereitung von grundsätzlich allen Entscheidungen des Rates. Ferner kann er im Rahmen seiner „Lückenzuständigkeit“ in allen Angelegenheiten der Stadt Salzgitter Beschlüsse treffen, für die kein Organ zuständig ist.
Zudem kann der Verwaltungsausschuss zu allen Verwaltungsangelegenheiten Stellung nehmen und vom Oberbürgermeister Auskünfte in allen Verwaltungsangelegenheiten der Kommune verlangen. Der Verwaltungsausschuss tagt in der Regel alle zwei Wochen in nichtöffentlicher Sitzung.