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Salzgitter

Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern

* Das (in der Regel örtlich zuständige) Jugendamt kann in Fragen der Erziehung und Pflege und bei rechtlichen Problemen beraten,
* bei Bedarf auf geeignete Hilfen hinweisen
* sowie gegebenenfalls bei der Abfassung von Schreiben behilflich sein.

Beschreibung

Beschreibung

Das Jugendamt kann in Fragen der Erziehung und Pflege und bei rechtlichen Problemen beraten.

Das Jugendamt kann bei Bedarf auf geeignete Hilfen hinweisen.

Das Jugendamt kann gegebenenfalls bei der Abfassung von Schreiben behilflich sein.

Eine bestimmte Form der Beratung oder der Umfang der Beratung ist gesetzlich nicht geregelt.

Die Vertretung des Kindes in einem Gerichtsverfahren kann das Jugendamt nur übernehmen, wenn eine gesondert zu beantragende Beistandschaft geführt wird. Eine Beistandschaft kann für die Vaterschaftsfeststellung und für Unterhaltsangelegenheiten beantragt werden.

Erläuterungen und Hinweise