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Salzgitter

Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl als Rückkehrerin oder Rückkehrer

* Wählerverzeichnis zur Europawahl Eintragung als Rückkehrerin oder Rückkehrer
* Personenkreis:
o 16 jährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland zurückkehren,
o 16 jährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dies nicht länger als 25 Jahre her ist,
o 16 jährige Deutsche ohne Wahlrechtsausschluss, die aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren
* Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen bei der Anmeldung in Deutschland später als 3 Monate, aber bis zum 42. Tag vor der Wahl
* Eintragungsantrag erfordert Versicherung an Eides statt über Wahlberechtigung und Erklärung, noch keinen anderen Eintragungsantrag in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat gestellt zu haben
* zuständig für Eintragungsantrag: Zuzugsgemeinde

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.

Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan  haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.

Erläuterungen und Hinweise