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Salzgitter

Einwohnerantrag stellen

Einwohner/innen, die das 14. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, können beantragen, dass der Rat bestimmte Angelegenheiten berät. Einwohner/innen-Anträge dürfen allerdings nur bestimmte Angelegenheiten zum Gegenstand haben. Der Einwohner/innen-Antrag muss schriftlich eingereicht werden und muss ein bestimmtes Begehren mit Begründung enthalten und bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Für den Einwohner/innen-Antrag sind die Unterschriften von mindestens 2,5 v. Hundert der Einwohnerzahl der Stadt Salzgitter erforderlich. Die Unterschriftsliste ist dem Einwohner/innen-Antrag beizufügen. Über die Zulässigkeit entscheidet der Verwaltungsausschuss. Falls Sie Fragen zum Einwohner/innen-Antrag haben können Sie im Fachgebiet Ratsangelegenheiten weitere Informationen erhalten.

Beschreibung

Beschreibung

Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde oder des Landkreises, für die der Gemeinderat oder der Kreistag zuständig ist (zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens), können Sie einen Einwohnerantrag stellen.

Einwohneranträge, die Angelegenheiten betreffen, zu denen bereits in den letzten zwölf Monaten ein zulässiger Einwohnerantrag gestellt worden ist, sind unzulässig.

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