Beschreibung
Beschreibung
Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde oder des Landkreises, für die der Gemeinderat oder der Kreistag zuständig ist (zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens), können Sie einen Einwohnerantrag stellen.
Einwohneranträge, die Angelegenheiten betreffen, zu denen bereits in den letzten zwölf Monaten ein zulässiger Einwohnerantrag gestellt worden ist, sind unzulässig.