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Salzgitter

Die Einstiegsqualifizierung bereitet junge Menschen in einem Betrieb auf eine betriebliche Berufsausbildung vor

* Einstiegsqualifizierung Bewilligung SGB II
* Einstiegsqualifizierung bereitet junge Menschen im Rahmen eines bezahlten Praktikums im potenziellen Ausbildungsbetrieb auf eine Berufsausbildung vor
* Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Praktikantengehalt beantragen
* Höhe bis zu EUR 262,00 monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag
* Das Praktikum muss:
o zwischen 6 und 12 Monate dauern,
o auf eine zukünftige Ausbildung vorbereiten,
o eine Übernahme in Ausbildung in den Betrieb anstreben,
o vergütet und sozialversichert sein
* zuständig: Jobcenter

Beschreibung

Beschreibung

Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu EUR 262,00 zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag beantragen.

Inhaltlich sollte sich das Praktikum am zukünftigen Ausbildungsberuf orientieren. Außerdem sollten Sie anstreben, die Praktikantin oder den Praktikanten in Ihren Betrieb zu übernehmen.

Förderungsfähig sind:

  • bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderlichen Ausbildungsreife verfügen, und
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende

Dies gilt auch für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter erhalten.

Die Förderung beginnt in der Regel frühestens ab dem 1.10. eines jeden Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1.8. ist grundsätzlich möglich.

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