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Salzgitter

Einmalige Leistungen beantragen

* Einmalige Leistungen Bewilligung
* Geld oder Gutscheine für einmalig notwendige Anschaffungen oder Zahlungen, zum Beispiel:
o Ausstattung für werdende Eltern
o Erstausstattung nach Umzug/Auszug
o Erstausstattung nach Wohnungsbrand
o Erstausstattung nach Scheidung
o Anschaffung/Miete von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten
* für Personen ohne eigenes Einkommen oder mit geringem Einkommen, die hilfebedürftig sind
* Bedarf muss vorhanden sein und nachgewiesen werden
* gesonderter Antrag notwendig
* Jobcenter prüft Antrag und Bedarf
o Prüfung der finanziellen Situation
o Prüfung der Notwendigkeit
o gegebenenfalls Nachweis von Dritten (zum Beispiel Vermieter) erforderlich
* Einzelfallentscheidungen, teils auch nach Ermessen
o eventuell auch Übernahme eines Teils der Kosten
* zuständig: Jobcenter

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:

  • Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen.
  • Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach einer Scheidung neu anschaffen müssen.
  • Sie orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen.
  • Sie therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) vom Jobcenter beantragen.

Wenden Sie sich an ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.

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