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Salzgitter

Einstiegsgeld beantragen

* Einstiegsgeld Bewilligung
* Unterstützung für Leistungsberechtigte des SGB II zur Förderung
o der Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit oder
o der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit, insbesondere im Niedriglohnsektor und Helferbereich oder bei längerer Arbeitslosigkeit
* Fördervoraussetzungen sind:
o antragstellende Person bezieht Bürgergeld
o Hilfebedürftigkeit wird perspektivisch überwunden.
o Bei Selbstständigkeit:
+ Eignung der Gründerin oder des Gründers
+ positive Prognose über die künftige Tragfähigkeit der Selbstständigkeit
o Dauer der sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Tätigkeit: mindestens 15 Stunden pro Woche
o Förderung ist zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich
* Höhe des Einstiegsgelds
o berücksichtigt vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit
o berücksichtigt die Größe der Bedarfsgemeinschaft
o orientiert sich am jeweiligen Regelbedarf der antragstellenden Person
* Förderdauer: maximal 24 Monate
* Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
* Antragstellung erforderlich
* zuständig: Jobcenter

Beschreibung

Beschreibung

Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

  • Langzeitarbeitslose,
  • Alleinerziehende,
  • Migrantinnen und Migranten,
  • Ältere,
  • gesundheitlich Beeinträchtigte,
  • Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.

Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

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