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Salzgitter

Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bekommen (SGB II)

* Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung SGB III
* Förderung von Maßnahmen mit dem Ziel:
o Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
o Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
o Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
o Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
* Möglich sind Maßnahmen bei einem Träger, einem Arbeitgeber oder die Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung
* Förderdauer ist grundsätzlich abhängig vom individuellen Unterstützungsbedarf, jedoch für folgende Konstellationen gesetzlich geregelt:
o Maßnahmen bei einem Arbeitgeber höchstens für die Dauer von 6 Wochen (bei Langzeitarbeitslosigkeit oder besonderen Vermittlungshemmnissen: bis zu 12 Wochen)
o Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf 8 Wochen nicht überschreiten
* Agentur für Arbeit kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und einen Teilnahmeplatz zuweisen. Weiter ist Aushändigung von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen zur freien Maßnahme- und Trägerwahl möglich.
* Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
* Ausnahme: Nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeldanspruch haben Sie grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung.
* Zuständig: Agentur für Arbeit

Beschreibung

Beschreibung

Die Agentur für Arbeit kann Maßnahmen fördern, die Sie bei Ihrer beruflichen (Wieder-) Eingliederung unterstützen und Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sollen. Diese Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung haben im Einzelnen das Ziel,

  • Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen sowie Vermittlungshemmnisse, die Ihre berufliche Eingliederung erschweren, festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen,
  • Ihnen eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln,
  • Sie an eine selbständige Tätigkeit heranzuführen oder
  • die Aufnahme einer Beschäftigung zu stabilisieren.

Sie können an Maßnahmen bei einem Träger oder einem Arbeitgeber teilnehmen. Darüber hinaus können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Einschaltung einer privaten Arbeitsvermittlung erhalten.

Die Agentur für Arbeit kann Träger mit der Maßnahmendurchführung beauftragen und Ihnen einen Teilnahmeplatz zuweisen.

Sie können aber auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit zur Anmeldung bei einem Träger Ihrer Wahl erhalten. Der Gutschein enthält Angaben zum Ziel und den Inhalten der Maßnahme, die mit Ihnen vorab besprochen und vereinbart werden.

Die maximal mögliche Förderdauer richtet sich nach dem Maßnahmeziel und Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und ist zum Teil gesetzlich geregelt. So können Maßnahmen bei einem Arbeitgeber für höchstens 6 Wochen stattfinden. Wenn Sie langzeitarbeitslos sind oder bei Ihnen besondere Vermittlungshemmnisse vorliegen, können Sie bis zu 12 Wochen teilnehmen.

Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Längere Qualifizierungen beziehungsweise Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen, können für Erwachsene über die Förderung beruflicher Weiterbildung (Bildungsgutschein) gefördert werden.

Die Agentur für Arbeit informiert und berät Sie über Angebote und Fördermöglichkeiten.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Ob und in welcher Höhe Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit.

Ausnahme: Nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeldanspruch haben Sie grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Beauftragung einer privaten Arbeitsvermittlung.

Erläuterungen und Hinweise