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Salzgitter

Kraftfahrzeug Zulassungsbescheinigung: Ersatz - Teil I

Wenn aufgrund von Verlust oder Diebstahl ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, wird er durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.

Beschreibung

Beschreibung

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht gegeben. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z.B. verloren gegangen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist oder nicht. Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt.

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