Inhalt anspringen

Salzgitter

Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme grenzüberschreitend als Steinmetzin/Steinmetz oder Bildhauerin/Bildhauer

Die dauerhafte Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung und unterliegt der Friedhofssatzung.

Beschreibung

Beschreibung

Die grenzüberschreitende Aufnahme der Tätigkeit als Steinmetzin/Steinmetz, Bildhauerin/Bildhauer oder Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

Erläuterungen und Hinweise