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Salzgitter

Antrag auf Zulassung von Straßentransportmitteln für Beförderungen von Tieren

Straßentransportmittel, wie beispielsweise Anhänger oder Auflieger, die gewerblich für lange Beförderungen von Tieren eingesetzt werden, müssen vom zuständigen Veterinäramt zugelassen sein.

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung. Dies gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern (Ausnahme nur für Zucht- und Nutztiere) und die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen. 

Zu einer Beförderung zählt der gesamte Transportvorgang vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich des Verladens, Entladens und ggf. Unterbringens an Zwischenstationen.

Erläuterungen und Hinweise