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Salzgitter

Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen beantragen

* Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen beantragen
* Die Niedersächsische Tierseuchenkasse gewährt Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen
* Ein Antrag auf die Leistung ist über die zuständige kommunale Veterinärbehörde an die Tierseuchenkasse zu stellen
* Frist zur Antragstellung ist maximal 1 Jahr nach dem Tierverlust
* Die Leistung wird nur gewährt, wenn die Tiere fristgerecht bei der Tierseuchenkasse gemeldet wurden und die Beiträge korrekt gezahlt wurden.
* Die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorgaben ist Voraussetzung für die Übernahme der Kosten
* Zuständig: Kommunale Veterinärbehörden

Beschreibung

Beschreibung

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse leistet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe für Tierverluste durch Tierseuchen, wenn Ihre Tiere oder ein Teil Ihrer Tiere aufgrund einer staatlich bekämpften Tierseuche aus dem Bestand entfernt wurde oder verendet ist. Voraussetzung ist, dass zum einen kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht und die Beihilfegewährung zum anderen in der Beihilfesatzung vorgesehen ist. Dies ist zum Beispiel bei der Paratuberkulose der Rinder der Fall.

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