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Salzgitter

Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen

* Entschädigung von Tierverlusten und Übernahme von Tötungskosten nach Tierseuchenausbrüchen beantragen
* Niedersächsische Tierseuchenkasse übernimmt die Entschädigung des Wertes der getöteten Tiere und die Tötungskosten
* Ein Antrag auf die Leistung ist über die zuständige kommunale Veterinärbehörde an die Tierseuchenkasse zu stellen
* Frist zur Antragstellung ist maximal 30 Tage nach der Tötung der Tiere
* Die Leistung wird nur gewährt, wenn die Tiere fristgerecht bei der Tierseuchenkasse gemeldet wurden und die Beiträge korrekt gezahlt wurden.
* Die Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorgaben ist Voraussetzung für die Übernahme der Kosten
* Zuständig: kommunale Veterinärbehörde/ Tierseuchenkasse

Beschreibung

Beschreibung

Die Niedersächsische Tierseuchenkasse zahlt Ihnen eine finanzielle Entschädigung für Tierverluste durch Tierseuchen und für Tierverluste, die im Rahmen behördlich angeordneter Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung entstehen. Außerdem übernimmt sie die Kosten für die Tötung Ihrer Tiere, wenn die Tötung aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften angeordnet war. Die Entschädigung für Tierverluste soll Ihre Mitarbeit bei der Seuchenbekämpfung fördern und Ihre wirtschaftlichen Verluste mindern.

Die finanziellen Mittel für Entschädigungen werden zur Hälfte von der Tierseuchenkasse aufgebracht und stammen aus den Beiträgen der Tierhalterinnen und Tierhalter. Die andere Hälfte wird vom Land Niedersachsen bzw. Bremen getragen. Bei bestimmten Seuchen, wie z. B. der Schweinepest, Geflügelpest oder Maul- und Klauenseuche, beteiligt sich in der Regel auch die EU an den Kosten.

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