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Salzgitter

Veranstaltung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden

* Veranstaltungen mit Tieren müssen vor Beginn angezeigt werden.
* Der gewerbsmäßige Kauf oder Tausch von Tieren ist genehmigungspflichtig.
* Die Anmeldung/Genehmigung erfolgt durch die zuständige Kreisbehörde (regelmäßig: Veterinäramt)

Beschreibung

Beschreibung

Wenn Sie Veranstaltungen, auf denen Tiere verkauft, getauscht oder gehandelt werden, durchführen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Veterinärbehörde beantragen. Zu dieser Art von Veranstaltungen mit Tieren zählen beispielsweise Tierbörsen, Tierausstellungen oder Tiermärkte.

Die Erteilung der Erlaubnis wird innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Eingang des Antrags durch die zuständige Behörde entschieden. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

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